Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Text- und Beratungsleistungen von editing.dreams (Stand: 20.11.2022)

1. Geltungsbereich 

1.1. Anwendung: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von Ihnen durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für alle Leistungen sowie den gesamten Geschäftsverkehr zwischen editing.dreams | Lektorat, Texte & Coaching, Kornelia Langer, Bertolt-Brecht-Allee 24, 01309 Dresden (im Folgenden: „editing.dreams“ bzw. „Auftragnehmer“ genannt) und Ihnen als Auftraggeber bzw. Kunden. Sollten Sie entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, widersprechen wir diesen hiermit ausdrücklich.

1.2. Änderung der Kontaktdaten: Bitte teilen Sie uns alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich über die unter www.editing-dreams.de angegebene Anschrift oder per E-Mail an post@editing-dreams.de mit.

2. Angebot und Auftrag

2.1. Angebot: Sie schildern per E-Mail bzw. über das Kontaktformular Ihr Anliegen und übersenden den Text oder die Probeseiten, die bezüglich Qualität und Inhalt repräsentativ für das Gesamtwerk sind. Wir unterbreiten auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot (im Sinne des § 145 BGB). Das Angebot behält für zwei Wochen ab Angebotsdatum seine Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nach Absprache mit uns möglich.

2.2. Vertragsschluss: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dem übersandten Angebot ausdrücklich schriftlich zustimmen (sowie – bei Privatkunden – die Widerrufsbelehrung vollständig unterzeichnet zurücksenden) und wir den Auftrag bestätigen, in der Regel per E-Mail. Aus Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern können keine Ansprüche abgeleitet werden. Änderungen und Ergänzungen der mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen werden erst durch eine (schriftliche) Bestätigung – auch in Form einer E-Mail – von uns verbindlich.

2.3. Dienstvertrag: Da wir unsere Angebote als Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden verstehen, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.

3. Leistung 

3.1. Ziel der Leistungen: Das Ziel der Leistungen ist beim Korrektorat die höchstmögliche Reduzierung aller vom Kunden verursachten Fehler im Ausgangstext bezüglich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Einheitlichkeit bzw. beim Lektorat zusätzlich die Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung von Verständlichkeit, Ausdruck und Stil sowie bei den gebuchten Zusatzoptionen die Angaben auf www.editing-dreams.de. Wir haben höchste Ansprüche an unsere Arbeit und lesen Ihren Text mindestens zweimal mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit können wir dabei nicht garantieren. Sie sind gebeten, bei Projekten mit erheblichem Umfang längere Korrekturzeiten beziehungsweise mehrere Korrekturläufe einzuplanen.

3.2. Fremdsprachige Textteile werden nicht korrigiert.

3.3. Punkt 3.1. gilt entsprechend auch für durch editing.dreams erstellte Texte.

4. Ihre Mitwirkung und Verantwortung

4.1. Ursprungsdokument: Das zu überarbeitende Dokument muss uns zum in Textform festgesetzten Zeitpunkt vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.

4.2. Besondere Schreibweisen: Sie verpflichten sich, insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein. Sofern Sie die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünschen, müssen Sie uns dies bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen schriftlich bekannt geben, ebenfalls Sprachvarianten, fremdsprachige Begriffe und Fachwörter. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern Sie diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend gemacht werden, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend Ihren Wünschen ausgeführt.

4.3. Verwendungszweck des Textes: Sie verpflichten sich, vor Angebotserstellung mitzuteilen, wofür Sie den korrigierten Text verwenden wollen, u. a. ob dieser einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte von Bedeutung ist (z. B. bei rechtlichen Zwecken oder Patentverfahren). Für den Fall, dass Sie den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwenden als den, für den er in Auftrag gegeben und geliefert wurde, haben Sie keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen uns.

5. Lieferung und Leistungszeit

5.1. Voraussetzungen einer pünktlichen Lieferung: Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind die beiderseitigen Erklärungen in Textform maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so haben Sie dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von Ihnen zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

5.2. Leistungsverzögerungen: Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichten wir uns, Sie unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen gemäß Punkt 4 dieser AGB erfüllt hat.

5.3. Art der Lieferung: Die Lieferung erfolgt entweder auf elektronischem oder postalischem Weg und, wenn nichts anderes vereinbart wurde, entsprechend der Versandart, in der uns der Text zugegangen ist. Postalisch versendet editing.dreams ausschließlich mit Einschreiben und Rückschein auf Kosten des Kunden. Sonstige Risiken der zufälligen Verschlechterung auf dem Versandweg trägt der Kunde.

5.4. Lieferdatum und Eingangsbestätigung: Der Auftragnehmer haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Eingangsbestätigungen der zu lektorierenden bzw. lektorierten Fassung sind aus diesem Grund für beide Seiten verpflichtend. Alle Verpflichtungen seitens editing.dreams sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit.

5.5. Prüfung der Vollständigkeit: Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.

6. Zahlung 

6.1. Preise: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung). Eine Normseite umfasst 1500 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Normseitenzahl des überarbeiteten Werks, die für den Preis ausschlaggebend ist, errechnet sich mittels Division der Gesamtanzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen und ggf. Fußnoten) durch 1500 nach der von uns verwendeten Microsoft-Office-Version. Der für den jeweiligen Auftrag geltende Preis pro Normseite wird im Angebot festgesetzt und ist unter anderem von der Qualität des Originaltextes, der Bearbeitungsdauer und der Auswahl von Zusatzoptionen abhängig. Auch eine Abrechnung nach dem jeweils gültigen Stundenhonorar im 15-Minuten-Takt ist möglich.

6.2. Sammelbestellung: Werden periodische Leistungen gebucht, deren jeweilige Textmenge im Verhältnis eher gering ist, z. B. das Lektorat eines Newsletters oder Blogs, erfolgt eine gesammelte monatliche Abrechnung.

6.3. Fälligkeit: Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel vor Beginn der Auftragsbearbeitung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig und in jedem Fall vor Lieferung des Auftrags unter Übernahme sämtlicher Überweisungskosten zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der gesamte Betrag sofort fällig, wenn Sie mit einer einzigen Rate in Verzug kommen. Bei Neukunden und größeren Projekten behalten wir uns vor, vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

6.4. Zahlungsverzug: Hat der Rechnungsbetrag uns innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung nicht oder nicht vollständig auf dem vereinbarten Zahlungsweg erreicht, kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren in Rechnung zu stellen (erste Mahnung: 5,00 EUR, zweite Mahnung: 10,00 EUR; dritte Mahnung: 15,00 EUR). Wir können auch schon nach der ersten, der zweiten oder sogar ganz ohne jegliche Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren oder das sonst in Frage kommende gerichtliche Verfahren einleiten, insbesondere wenn aufgrund der Kommunikation mit Ihnen oder sonstiger Umstände keine freiwillige Zahlung zu erwarten ist. Die Geltendmachung eines über die genannten Mahnkosten hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für die Höhe der Mahnkosten.

6.5. Einstellung der Bearbeitung: Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine feste Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

7. Kündigung, vorzeitige Beendigung und Anpassung

7.1. Ablehnung des Auftrags: Wir behalten uns vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen. Werden uns erst nach Beginn der Bearbeitung solche Inhalte bekannt, so haben wir das Recht, die weitere Erfüllung unbeschadet des Anspruchs auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung abzulehnen. Weiterhin behalten wir uns die Möglichkeit des Rücktritts auch für den Fall vor, wenn der Auftrag oder Teile des Auftrags gegen geltendes Recht oder anerkannte moralische Normen verstoßen.

7.2. Rücktritt vom Vertrag durch uns: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte dieses erheblich in Bezug auf die Qualität (Rechtschreibung, Grammatik u. Ä.) von den Probeseiten abweichen. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien im Einvernehmen auf eine höhere Vergütung einigen. Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden, insbesondere wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder fällige Abschlagszahlungen nicht leistet sowie im Falle einer erheblichen vom Auftragnehmer verschuldeten Terminüberschreitung, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil festgesetzt wurde. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.

7.3. Kündigung des Vertrags durch Sie: Der Kunde kann den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund vor der Fertigstellung des Werks kündigen und beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung jedoch unberührt.

8. Abnahme und Beanstandungen

8.1. Abnahmefrist: Nach Lieferung des (Teil-)Lektorats oder (Teil-)Korrektorats ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist dem Auftragnehmer gegenüber in Textform zu erklären und auszuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Fertigstellung des Werks unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert hat. Weitere Hinweise finden sich unter Punkt 10.

8.2. Teilabnahme: Wir sind jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde muss die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile können von dem Kunden später nicht mehr abgelehnt bzw. es können keine Änderungen diesbezüglich verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnte.

9. Vertraulichkeit und Herausgabe der Ausgangstexte

9.1. Geheimhaltung: Hinsichtlich des Inhalts der übermittelten Texte und aller betrieblicher oder persönlicher Informationen, die wir im Zusammenhang mit dem Auftrag über den Kunden halten, verpflichten wir uns, Stillschweigen auch nach Vertragsende zu bewahren. Hundertprozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und -nehmer (per E Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht.

9.2. Verbleib der Unterlagen: Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrekturauftrages bei uns. Wir haben keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zu sonstigem Umgang damit, jedoch haben wir dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Wenn Sie es ausdrücklich verlangen, werden wir nach Vertragsbeendigung alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte löschen, die in elektronischer Form vorliegen. Ausgangstexte und Unterlagen, die in verkörperter Form vorhanden sind, werden auf Ihre Kosten herausgegeben oder auf Ihr Verlangen hin bzw. bei Nichtannahme vernichtet.

10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

10.1. Haftung: Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

10.2. Sorgfaltspflicht: Der Text wird nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der im Angebot getroffenen Absprachen bearbeitet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Gleichwohl ist sich der Auftraggeber des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als 10 Rechtschreibungs- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates noch ein Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann.

10.3. Reklamation: Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Grammatik oder Zeichensetzung) nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge die Geringfügigkeitsgrenze, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber Kornelia Langer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes vonseiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von Punkt 10.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können. Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Kein Mangel ist es, wenn der Kunde Vorschläge seitens des Auftragnehmers im Rahmen des Lektorats (z. B. zu Inhalt, Stil etc.) oder der Formatierung ablehnt. Dies ist als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.

10.4. Lizenz: Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftragnehmer nimmt keine wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Prüfungen des von dem Kunden zur Verfügung gestellten Materials vor. Der Kunde stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen, wenn der Auftragnehmer seiner Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt hat.

10.5. Lizenzentzug: Sie verpflichten sich, die von uns angebotenen Dienste nur im gesetzlich und nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigen Umfang zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung führt zum Ausschluss des eingeräumten Nutzungsrechts. Wir werden nach Bekanntwerden einer missbräuchlichen Nutzung die erteilte Lizenz und das damit verbundene Nutzungsrecht entziehen. Eventuell bereits gezahlte Honorare werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

10.6. Datenkommunikation: Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (E-Mail usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Schäden an Geräten und in Netzwerken des Kunden, Schäden am Text oder dessen Verlust in Folge elektronischer Datenübertragung, z. B. durch Viren- oder andere Schädlingsprogramme oder Inkompatibilitäten in Hardware bzw. Software), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. Die Geräte des Auftragnehmers sind auf angemessenem Niveau gesichert.

11. Schadensersatz

11.1. Ausschluss: Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

11.2. Begrenzung: Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

11.3. Urheberrechte: Der Auftragnehmer geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.

12. Impressumsvorgaben für den Kunden

12.1. Impressumspflicht: Der Kunde ist nach Absprache mit Kornelia Langer berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, sie als Lektorin im Impressum aufzuführen.

12.2. Referenz: Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf unserer Webseite zu nennen.

13. Sonderbedingungen für das Coaching

13.1. Bewerbung: Ihre Bewerbung prüfe ich sehr gründlich hinsichtlich Ihres Anliegens für das Coaching, um eine Arbeitsatmosphäre zu sichern, die für Sie so konstruktiv und hilfreich wie möglich ist. Bei positivem Ergebnis folgt ein kurzes Telefonat und die Vereinbarung eines Termins für das Kennenlerngespräch. Hier prüfen sowohl Sie als auch ich sorgfältig, ob wir eine gemeinsame Sprache finden für das, was Sie erreichen möchten. Wenn Sie die Zusammenarbeit fortsetzen möchten, gebe ich Ihnen so zeitnah wie möglich Rückmeldung, ob ich Ihnen einen Platz auf der Warteliste anbieten kann. Aufgrund der Individualität von Coachingprozessen lässt sich nicht immer im Detail absehen, wann ein Coachingplatz frei wird. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Nachricht mit den Anmeldeunterlagen per E-Mail und, bei positiver Antwort Ihrerseits, eine Buchungsbestätigung des nächsten Termins.

13.2. Bedeutsamkeit: Coaching bedeutet, einen Prozess der konstruktiven Auseinandersetzung mit sich selbst und die Arbeit an eigenen Denk- wie Verhaltensmustern aktiv zu gestalten. So wie manche Medikamente Nebenwirkungen haben, kann es auch im Rahmen des Coachings zu Nebeneffekten kommen, die oft nicht in jedem Detail absehbar sind. Dies kann z. B. einen oder mehrere der folgenden Bereiche betreffen: eine meist vorübergehende Verstärkung der Problematik infolge einer vertieften Analyse der Hintergründe sowie Veränderungen (im besten Fall die Vereinfachung, aber manchmal auch die Verkomplizierung) von Beziehungen im familiären, freundschaftlichen oder beruflichen Kontext.

13.3. Honorar: Die Höhe des Honorars ist den konkreten Angeboten (i. d. R. per E-Mail) zu entnehmen. Der Betrag wird per Vorkasse bis zum Tag des Coachings von Ihnen überwiesen.

13.4. Stornierung und Rücktritt von gebuchten Terminen durch den Klienten: Jeder mit Ihnen abgesprochene Termin ist verbindlich für Sie reserviert und kann bei kurzfristiger Absage nicht anderweitig besetzt werden. Wirtschaftliches Erfordernis einer Terminpraxis ist es, dass Ausfallsitzungen honoriert werden. Damit ist eine vereinbarte Coachingsitzung gemeint, die durch den Klienten entweder nicht oder innerhalb von 3 Werktagen vor dem geplanten Termin (es zählen nur Werktage von Montag bis Freitag) direkt bei mir abgesagt wurde (per E-Mail, Telefon oder SMS) und zwar unabhängig vom Grund der Absage. In diesem Fall werden 90 % des vorher vereinbarten Honorars zur Dämpfung des Verdienstausfalls in Rechnung gestellt (auch bei einer Verhinderung aus persönlichen Gründen). Eine entsprechend frühere Absage bleibt kostenfrei. Ein Zuspätkommen durch den Klienten führt nicht zu einer Verlängerung der Sitzung. Ist ein späterer Beginn durch den Coach verantwortet, wird die Zeit nach Möglichkeit an die Sitzung angehängt bzw. ein neuer Termin vereinbart.

13.5. Beendigung: Es entspricht dem Grundsatz der Freiwilligkeit, dass das Coaching von beiden Seiten jederzeit beendet werden kann. Ein abschließendes Gespräch zur Verständigung über die Gründe und ggf. zur Beratung über qualifizierte Weiterbegleitungsmöglichkeiten an anderer Stelle wird angestrebt.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.2. Gerichtsstand und Rechtswahl: Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen editing.dreams und dem Auftraggeber ergeben, ist Dresden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.3. Salvatorische Klausel: Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

14.4. Änderungsgenehmigung: Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

Dresden, den 20.11.2022

editing-dreams.de